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Nachfinanzierung

Beispielsweise kann es nach dem Kauf oder Bau einer Immobilie dazu kommen, dass die Kosten im Vorfeld von dem jeweiligen Darlehensnehmer unterschätzt wurden.

Eine zu knappe Kalkulation zum Beispiel eines Bauvorhabens führt oft dazu, dass eine Nachfinanzierung unausweichlich beantragt werden muss. Aber Vorsicht: Ist die "Beleihungsgrenze" des Schuldners erreicht, wird eine solche Nachfinanzierung nicht zwingend von den Banken genehmigt. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Kalkulation etwaige "Zwischenfälle" hinsichtlich der Kosten grosszügig mit einzubeziehen.

Netto- Darlehensbetrag

Der Nettodarlehensbetrag ist der Geldbetrag, den der Bankkunde zur Verfügung gestellt bekommt. (Auszahlungsbetrag)


Nominalzins

Der Nominalzins ist der Zins, den Kreditnehmer jährlich auf das aufgenommene Darlehen zahlen müssen. Die monatliche Abzahlung errechnet sich aus der vereinbarten Tilgung, und dem Nominalzins.

Die Pflichten eines Kreditgebers sind es, den Effektivzins zusätzlich anzugeben, der zusammen mit dem Nominalzins auch die Vermittlungs- und Bearbeitungs- Gebühren enthält. Darüber hinaus kann es aber zu Zusatzkosten kommen (z.B. Kosten für Teilauszahlungs- Beträge), die bei der Nennung des Effektivzinses nicht berücksichtigt werden.


Preisangaben- Verordnung

Die Vorschrift dieser Verordnung besagt, dass bei Vergabe von Krediten durch den Darlehensgeber die komplette jährliche finanzielle Belastung in der jeweiligen Währung angegeben werden muss. (PangV)


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