Netto- Darlehensbetrag
Der
Nettodarlehensbetrag ist der Geldbetrag, den der Bankkunde zur
Verfügung gestellt bekommt. (Auszahlungsbetrag)
Nominalzins
Der Nominalzins ist der Zins, den Kreditnehmer jährlich auf
das
aufgenommene Darlehen zahlen müssen. Die monatliche Abzahlung
errechnet sich aus der vereinbarten Tilgung, und dem Nominalzins.
Die Pflichten eines Kreditgebers sind es, den Effektivzins
zusätzlich anzugeben, der zusammen mit dem Nominalzins auch
die
Vermittlungs- und Bearbeitungs- Gebühren enthält.
Darüber hinaus kann es aber zu Zusatzkosten kommen (z.B. Kosten für
Teilauszahlungs- Beträge), die bei der Nennung
des Effektivzinses nicht berücksichtigt werden.
Preisangaben- Verordnung
Die
Vorschrift dieser
Verordnung besagt, dass bei Vergabe von Krediten durch den
Darlehensgeber die komplette jährliche finanzielle Belastung
in
der jeweiligen Währung angegeben werden muss. (PangV)