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Privat-Insolvenz

Die so genannte Privatinsolvenz bezeichnet man als Zahlungsunfähigkeit eines Verbrauchers. Die Fähigkeit, laufende Ausgaben oder Verbindlichkeiten zu decken, ist nicht mehr sichergestellt.

In diesem Fall wird eine Privatinsolvenz beantragt. Diese Privatinsolvenz läuft in der Bundesrepublik- Deutschland genau 6 Jahre. Innerhalb dieser sechs Jahre darf die insolvente Person keine neuen Verbindlichkeiten eingehen. Jeder innerhalb dieser Zeit erwirtschaftete Zugewinn oberhalb der Pfändungsgrenze geht direkt an die Gläubiger.


Ratenkredit

Ein Ratenkredit (auch Konsumentenkredit oder Anschaffungsdarlehen) ist ein Darlehen, welches in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Lediglich Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden in der Regel als Sicherheit verlangt.

Reicht die Bonität des  Kreditnehmers nicht aus, kann auch eine Bürgschaft von den Kreditinstituten als Sicherheit gefordert werden. Auch Ratenkredite ohne Bonitätsprüfung werden von manchen Kreditinstituten, oder Kreditvermittlern bis zu einer gewissen Summe vergeben.   (siehe Kredit ohne Schufa)


Refinanzierung

Die Refinanzierung wird im Kreditwesen praktisch als "Wiederbeschaffung" finanzieller Mittel bezeichnet. Die Refinanzierung ist der Unternehmenszweck eines Kreditinstitutes, zur weiteren Vergabe von Krediten. Allerdings schreibt das Kreditwesengesetz vor, dass ein gewisser Anteil an Eigenkapital entgegen gebracht werden muss.

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