
Der Effektivzins
Mittlerweile wurde das Verbraucherkreditgesetz aufgelöst, ist
aber weiterhin rechtskräftig, und seit dem Jahr 2002 fester
Bestandteil des bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB
§§ 491 - 98)
Verbraucherkreditrichtlinie
Am
11. Juni 2010 trat das neue Gesetz
zur
Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft.
Das neue Gesetz
dient der Harmonisierung des europäischen
Verbraucherkreditmarktes und soll für den Verbraucher eine
Grundlage
schaffen, um europaweit Verbraucherkredite abschließen zu
können. Dabei steht die Gewährleistung der
Vergleichbarkeit unterschiedlicher
Kreditanbieter im Vordergrund.
Die Änderungen im deutschen Recht betreffen u.a. die Werbung
für
Kreditverträge: Werbung für den Abschluss eines
Kreditvertrages mit
Nennung von Zinssätzen oder die Darlehenskosten betreffenden
Zahlenangaben muss ab dem 11.06.2010 zwingend bestimmte Mindestangaben
sowie ein repräsentatives Beispiel enthalten.
Sobald eine Finanzierung preislich beworben wird, d.h. eine Kreditrate
oder ein Zinssatz genannt ist, müssen Mindestangaben und ein
repräsentatives Beispiel in „klarer,
verständlicher und auffallender
Form“ integriert werden.
Vorfälligkeitsentschädigung
Bei Abschluss eines Kreditvertrages wurden von beiden
Parteien (Kreditnehmer und Kreditgeber) transparente Verträge
abgeschlossen. Diese beinhalten unter Anderem die Zinsen, und die
Vertragslaufzeit des Darlehens.
Möchte der Kreditnehmer diesen vereinbarten Vertrag vorzeitig
kündigen, so hat er dem Darlehensgeber eine
Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten. Diese
begründet sich darin, dass der Kreditgeber die
bereitgestellten
finanziellen Mittel selbst über die gesamte Laufzeit
refinanziert
hat.
(siehe
Refinanzierung)
Der Kreditgeber kann aber gegenüber
seinen
"Geldgebern"
diese finanziellen Mittel
nicht
vorzeitig tilgen. Als Ausgleich des ihm nun entgangenen Zugewinnes kann
er nun vom Darlehensnehmer eine
Vorfälligkeitsentschädigung
verlangen.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht räumt jedem Kreditnehmer ein, innerhalb von
zwei Wochen nach Abschluss eines Kreditvertrages von diesem
zurückzutreten. Ausnahmen sind z.B. in der Baufinanzierung
aufwendig grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen. Das Widerrufsrecht
für Verbraucher wird im bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB § 355)
geregelt.
Unser Tipp: Beachten
Sie das 8-Wöchige Rückgaberecht von
Barclaycard