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Verbraucherkreditgesetz

Im Jahre 1991 wurde das Verbraucherkreditgesetz verabschiedet. Der Sinn war die gesetzliche Regelung zwischen Konsumenten und Kreditgebern, klare Vertragsbedingungen vor Abschluss eines Kreditvertrages transparent offenlegen zu müssen. Bestandteile sind wichtige Vertragsangaben wie:

Kredit.gif   Die Art und Weise der Tilgung des Darlehens

Kredit.gif   Offenlegung sämtlicher Nebenkosten und eventueller Versicherungen

Kredit.gif   Genaue Angaben über das Widerrufsrecht
 
Kredit.gif    Der Effektivzins

Mittlerweile wurde das Verbraucherkreditgesetz aufgelöst, ist aber weiterhin rechtskräftig, und seit dem Jahr 2002 fester Bestandteil des bürgerlichen Gesetzbuches  (BGB §§ 491 - 98)

Verbraucherkreditrichtlinie

Am 11. Juni 2010 trat das neue Gesetz
zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft.

Das neue Gesetz dient der Harmonisierung des europäischen
Verbraucherkreditmarktes und soll für den Verbraucher eine Grundlage
schaffen, um europaweit Verbraucherkredite abschließen zu können. Dabei steht die Gewährleistung der Vergleichbarkeit unterschiedlicher
Kreditanbieter im Vordergrund.

Die Änderungen im deutschen Recht betreffen u.a. die Werbung für
Kreditverträge: Werbung für den Abschluss eines Kreditvertrages mit
Nennung von Zinssätzen oder die Darlehenskosten betreffenden
Zahlenangaben muss ab dem 11.06.2010 zwingend bestimmte Mindestangaben sowie ein repräsentatives Beispiel enthalten.

Sobald eine Finanzierung preislich beworben wird, d.h. eine Kreditrate
oder ein Zinssatz genannt ist, müssen Mindestangaben und ein
repräsentatives Beispiel in „klarer, verständlicher und auffallender
Form“ integriert werden.

Vorfälligkeitsentschädigung

Bei Abschluss eines Kreditvertrages wurden von beiden Parteien (Kreditnehmer und Kreditgeber) transparente Verträge abgeschlossen. Diese beinhalten unter Anderem die Zinsen, und die Vertragslaufzeit des Darlehens.

Möchte der Kreditnehmer diesen vereinbarten Vertrag vorzeitig kündigen, so hat er dem Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten. Diese begründet sich darin, dass der Kreditgeber die bereitgestellten finanziellen Mittel selbst über die gesamte Laufzeit refinanziert hat. (siehe Refinanzierung)

Der Kreditgeber kann aber gegenüber seinen "Geldgebern" diese finanziellen Mittel nicht vorzeitig tilgen. Als Ausgleich des ihm nun entgangenen Zugewinnes kann er nun vom Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.


Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht räumt jedem Kreditnehmer ein, innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss eines Kreditvertrages von diesem zurückzutreten. Ausnahmen sind z.B. in der Baufinanzierung aufwendig grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen. Das Widerrufsrecht für Verbraucher wird im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 355) geregelt.

Kredit.gif Unser Tipp: Beachten Sie das 8-Wöchige Rückgaberecht von Barclaycard







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